Vorsorgevollmacht


Mit einer Vorsorgevollmacht dürfen andere Personen Sie in Notfällen vertreten und Ihre Wünsche durchsetzen.

Der Vollmachtgeber bestimmt daher in der Vorsorgevollmacht seinen rechtlichen Vertreter („Bevollmächtigter“) für den Fall, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Vorsorgevollmacht






Weitere Informationen gibt Herr Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. in den folgenden kurzen Videos